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Änderungen der Verbrauchssteuer für Unternehmer

Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Ministerrat hat einen Gesetzesentwurf zur Klärung der Verbrauchssteuerbestimmungen angenommen.
Die neuen Lösungen sollen Unternehmern die Geschäftstätigkeit erleichtern, indem sie u.a. Folgendes vereinfachen administrative Aufgaben.
Der Entwurf sieht auch Vereinfachungen für diejenigen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen.

Dokumentation und Aufzeichnungen
Die von der Regierung verabschiedete Gesetzesänderung verlängert die Möglichkeit, Aufzeichnungen und andere Unterlagen über verbrauchsteuerpflichtige Waren in Papierform aufzubewahren, bis zum 31. Januar 2024. Dies ist zusätzliche Zeit, um sich auf die elektronische Buchführung vorzubereiten.

Vereinfachung bei der Stromerzeugung
Der Entwurf sieht auch Vereinfachungen für Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen (EE) erzeugen. Für diejenigen, die verbrauchssteuerbefreiten Strom verbrauchen, der in Generatoren mit einer Gesamtkapazität von höchstens 1 MW erzeugt wurde, sollen die administrativen Pflichten reduziert werden. Diese Lösung gilt auch für lokale Regierungseinheiten.

Zertifikate
Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung für Kleinerzeuger von alkoholischen Getränken wird abgeschafft. Dies gilt für diejenigen, die in den Genuss eines ermäßigten Verbrauchsteuersatzes für die inländische Herstellung von alkoholischen Getränken kommen.

Verbrauchssteuer für Hybridfahrzeuge
Bis Ende 2029. die Verbrauchssteuerbefreiung für Plug-in-Hybrid-Pkw mit einem Hubraum von 2.000 cm³ oder weniger wird verlängert. Bislang galt diese Ausnahme bis Ende 2022.