Änderungen im Eigentumsrecht ab 1. Januar 2023
Die Grundsteuer wird um etwa 11,80 Prozent erhöht
Mitteilung des Finanzministers vom 28. Juli 2022. über die Obergrenzen spezifischer Sätze lokaler Steuern und Gebühren für das Jahr 2023 (M.P. Pos. 731).
Der maximale Steuersatz für Wohnimmobilien wird auf 1,00 PLN pro Quadratmeter erhöht. der Fläche (eine Erhöhung um 0,11 PLN) oder der für eine gewerbliche Tätigkeit genutzten Teile davon – 28,78 PLN pro Quadratmeter. Wohnfläche (dies entspricht einem Anstieg von 3,04 PLN).
Ab Januar 2023. die einzige Form der Besteuerung der privaten Vermietung einer Wohnung wird eine Pauschalbesteuerung der registrierten Einkünfte sein.
8,5 % für Einkünfte, die 100.000,00 PLN pro Jahr nicht übersteigen
12,5% für Einnahmen über PLN 100.000,00
Ab 28. April 2023. ab 2024 wird für jede Immobilie, die der Eigentümer verkaufen möchte, ein Energieausweis erforderlich sein. werden alle Immobilieneigentümer verpflichtet sein, ein solches Dokument zu erstellen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Gesetzes über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Gesetzes – Baugesetz hervor.
Verpflichtung, der Fertigstellungsanzeige oder dem Antrag auf eine Nutzungsgenehmigung eine Kopie des Energieausweises beizufügen, entweder in Papierform oder in elektronischer Form.
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig, sofern keine thermische Modernisierung oder z.B. der Austausch von Fenstern oder der Heizung durchgeführt wurde.
Die Person, die den Ausweis erstellt hat, muss ihn durch eine Erklärung ergänzen, dass das Dokument aus dem zentralen Register der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erstellt wurde. Die Erklärung muss unter Androhung der strafrechtlichen Verfolgung wegen falscher Angaben abgegeben werden.
Der Notar vermerkt in der notariellen Urkunde die Übertragung des Zertifikats durch den Verkäufer der Immobilie auf den Käufer. Im Falle einer Veräußerung oder Vermietung besteht die Verpflichtung, einen Indikator für den jährlichen Bedarf an: nicht-erneuerbarer Primärenergie, Endenergie, Nutzenergie, den Anteil erneuerbarer Energiequellen am jährlichen Endenergiebedarf und die CO2-Emissionen pro Einheit anzugeben.